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Landesfinanzierung des beitragsfreien Kindergartenjahres immer noch nicht geklärt

Wimmer02Wie sich aus einem Rundschreiben des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom
10. August 2011 ergibt, ist die Frage der Erstattung der Beitragsausfälle für das dritte Kindergartenjahr durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Kommunen immer noch nicht geklärt, berichtet Landtagsabgeordneter Wiljo Wimmer

Die Landesregierung hatte den kommunalen Spitzenverbänden zunächst vorgeschlagen, pauschal 113 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden zu erstatten. Dies war von den Spitzenverbänden als unzureichend abgelehnt worden. Ein neuer Vorschlag des Landes steht aus.

Und auch eine weitere Frage ist ungeklärt. In vielen Kommunen gibt es eine Befreiung von Kindergartenbeiträgen für Geschwisterkinder bei gleichzeitigem Besuch einer Kindertagesstätte. Wenn nun das ältere der Kinder im dritten Kindergartenjahr beitragsfrei ist, gilt dann trotzdem noch diese Befreiung? So ist jedenfalls die Pressemitteilung von Frau Ministerin Schäfer vom 28. Juli 2011 zu verstehen.

„Dies würde aber eine Ungerechtigkeit gegenüber den Eltern bedeuten, bei denen nur ein Kind den Kindergarten besucht. Bei diesen besteht bis auf das letzte Kindergartenjahr eine uneingeschränkte Zahlungsverpflichtung“, so Wimmer weiter. „Ich fordere die Landesregierung auf, in all den Fällen, in denen sie eine Freistellung der Eltern von Kindergartenbeiträgen von den Kommunen erwartet, eine uneingeschränkte und vollständige Gegenfinanzierung durch das Land zu gewährleisten.“

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