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Geschwindigkeitsbegrenzung Straße Am Gut Heckhausen zwischen Vierwinden und Einmündung L 361

Die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 09. Dezember 2010 aufzunehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, an der Straße Am Gut Heckhausen Richtung L 361 einen Ortstermin anzuberaumen und eine entsprechende Maßnahme zur Geschwindigkeitsbegrenzung zu planen.

Begründung:
Die Straße zwischen Vierwinden, Gut Heckhausen und L361 erfreut sich einer ständig zunehmenden Nutzung. Die Verbindung ist eine Umgehung der Autobahnauffahrten Kapellen. Diese Straße hat keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung. An der Ecke zum Gut Heckhausen steht eine Haltestelle. Die Benutzer der Haltestelle sind erheblich gefährdet, denn sie stehen faktisch auf der Straße. Fahrradfahrer nutzen ebenfalls diese Straße. Da der Querschnitt jedoch sehr eng ist, werden auch diese gefährdet.

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