Einrichtung Halteverbot und Tempo 30 Zone an der Hülchrather Str., Ortsteil Neukirchen
17. September 2011
Die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 14. April 2011 aufzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
a)die Erweiterung des absoluten Halteverbotes im Ortsteil Neukirchen von derzeit Jakobusplatz 17-19 in Höhe der Einmündung Viehstraße auf die Hülchrather Str. 1-1a vorzunehmen und dieses durch Aufstellen des Verkehrszeichens 283 (Halteverbot) und/oder eine entsprechende Bodenmarkierung zu kennzeichnen.
b) die bestehende Tempo-30-Zone am Jakobusplatz ebenfalls bis zur Hülchrather Str. 1-1a zu erweitern.
Begründung: Der Kurvenbereich auf der Hülchrather Straße / Einmündung Viehstraße ist aufgrund einer i.V. geringen Straßenbreite und direkt angrenzender Wohnbebauung für Verkehrsteilnehmer sehr unübersichtlich. Bei sich begegnendem Verkehr kommt es hier vermehrt (regelmäßig) zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr, auch für Radfahrer aufgrund des fehlenden Radweges. Durch die in diesem Bereich parkenden PKW wird die Situation zusätzlich verschärft. Die Unfallgefahr wird weiterhin auch durch den Linienbusverkehr erheblich erhöht. Entgegenkommende PKWs haben oftmals keine Möglichkeit in Lücken auszuweichen. Die Einrichtung eines Halteverbotes erhöht den Bewegungsraum für den Verkehr in diesem Bereich deutlich und trägt zur Vermeidung von Gefahrensituationen bei. Der verbleibende Parkraum an der Hülchrather Straße ist für den örtlichen Bedarf immer noch ausreichend, durch das Halteverbot werden nur zwei kritische Stellplätze entfernt. Die Erweiterung der Tempo-30-Zone für den beschriebenen Kurvenbereich verringert zudem die Unfallgefahr signifikant.