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Prüfauftrag Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 17. März 2011 aufzunehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob eine Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung dergestalt erfolgen kann, dass die Einteilung um eine weitere Differenzierung in Höhe von 50 % für begrünte Dächer ergänzt werden kann.

Begründung:
Flachdächer werden in der Entwässerungssatzung zurzeit mit 80 % der Fläche zu den Niederschlagsgebühren veranlagt, geneigte Dächer zu 95 %. Zwischen Flachdächern und geneigten Dächern bestehen keine wesentlichen Unterschiede in Bezug zum abgeleiteten Niederschlagswasser. Begrünte Dächer speichern Regenwasser und geben es über Verdunstung wieder in die Atmosphäre ab. Ebenso werden Spitzenabflüße deutlich reduziert. Eine Förderung begrünter Dächer, wie sie in vielen Kommunen auch über die Entwässerungsgebühren praktiziert wird, führt zu einer geringeren Belastung und Auslegung des Kanalsystems. Gerade auf großen Dachflächen wie sie in Gewerbe- und Industriegebieten üblich sind, werden die Spitzenabflüsse reduziert. Ebenso ist mit positiven Folgen für das Stadtbild zu rechen.

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