Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder soll erhalten bleiben!
22. September 2011
Gemäß § 6 der zurzeit gültigen Elternbeitragssatzung entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehr als ein Kind gleichzeitig die Leistungen der Kindertagespflege oder einer Kindertageseinrichtung in Anspruch nimmt (Geschwisterkindregelung).
Die Landesregierung hat im 1. Kibiz-Änderungsgesetz vom 22.07.2011 bereits für das derzeit laufende Kindergartenjahr die Elternbeitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr beschlossen. Hiermit soll ein wichtiges familienpolitisches Zeichen gesetzt werden, d. h., Familien werden finanziell entlastet.
Diesem Gedanken widerspricht allerdings die in unserer Satzung verankerte Geschwisterkindregelung, die bei Beibehaltung zu finanziellen Nachteilen für Familien mit mehr als einem Kind in Kindertagesbetreuung führt.
Aus diesen familienpolitischen Erwägungen und zur Sicherstellung einer Gleichbehandlung aller Familien in Grevenbroich ist die CDU der Auffassung, dass die bisher geltende Geschwisterkindregelung in der Elternbeitragssatzung so verändert werden sollte, dass auch das zweite und jedes weitere Kind in Kindertagesbetreuung beitragsfrei bleibt.
Verkannt wird dabei nicht die haushaltsbelastende Wirkung der Entscheidung; gleichwohl sollte aus dargelegten Gründen, wobei die präventiven Aspekte nicht zu unterschätzen sind, so verfahren werden.