Aus der Fraktion
Einrichtung Halteverbot und Tempo 30 Zone an der Hülchrather Str., Ortsteil Neukirchen
17. September 2011
Die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 14. April 2011 aufzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
a)die Erweiterung des absoluten Halteverbotes im Ortsteil Neukirchen von derzeit Jakobusplatz 17-19 in Höhe der Einmündung Viehstraße auf die Hülchrather Str. 1-1a vorzunehmen und dieses durch Aufstellen des Verkehrszeichens 283 (Halteverbot) und/oder eine entsprechende Bodenmarkierung zu kennzeichnen.
b) die bestehende Tempo-30-Zone am Jakobusplatz ebenfalls bis zur Hülchrather Str. 1-1a zu erweitern.
Begründung: Der Kurvenbereich auf der Hülchrather Straße / Einmündung Viehstraße ist aufgrund einer i.V. geringen Straßenbreite und direkt angrenzender Wohnbebauung für Verkehrsteilnehmer sehr unübersichtlich. Bei sich begegnendem Verkehr kommt es hier vermehrt (regelmäßig) zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr, auch für Radfahrer aufgrund des fehlenden Radweges. Durch die in diesem Bereich parkenden PKW wird die Situation zusätzlich verschärft. Die Unfallgefahr wird weiterhin auch durch den Linienbusverkehr erheblich erhöht. Entgegenkommende PKWs haben oftmals keine Möglichkeit in Lücken auszuweichen. Die Einrichtung eines Halteverbotes erhöht den Bewegungsraum für den Verkehr in diesem Bereich deutlich und trägt zur Vermeidung von Gefahrensituationen bei. Der verbleibende Parkraum an der Hülchrather Straße ist für den örtlichen Bedarf immer noch ausreichend, durch das Halteverbot werden nur zwei kritische Stellplätze entfernt. Die Erweiterung der Tempo-30-Zone für den beschriebenen Kurvenbereich verringert zudem die Unfallgefahr signifikant.
Übernahme der Impfkosten für Erzieher/-innen
17. September 2011
Die CDU-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 14. April 2011 aufzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten der Impfungen für Erzieher/-innen zu übernehmen, die nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Biostoff-Verordnung erforderlich sind.
Begründung:
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz vorzunehmen. Dazu gehören die nach dem Gesetz vorgeschriebenen Impfungen. Im Hinblick darauf sind die Kosten für die Impfungen für Erzieher/-innen in Kindertageseinrichtungen der Stadt Grevenbroich zu übernehmen. Bei zunehmendem Altersdurchschnitt der Mitarbeiter/innen in Kindertagesstätten und teilweise mangelnden Nachwuchskräften ist es ein MUSS als Arbeitgeber für die Gesundheitsförderung seines Personals einen Beitrag zu leisten. Durch Sensibilisierung der pädagogischen Fachkräfte durch den Träger und durch die konsequente Einhaltung der Gesetze zum Arbeits- und Gesundheitsschutz lässt sich dieser Beitrag erbringen.
Springerstellen in den Kindertagesstätten
17. September 2011
Die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 14. April 2011 aufzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt festzustellen, ob und ggf. wieviele Springerstellen in Kindertagesstätten als Ersatz bei Personalunterdeckung eingerichtet werden müssen.
Begründung:
In den Kindertagesstätten der Stadt Grevenbroich ist dauerhaft das Problem der Personalunterdeckung zu verzeichnen. Verschärfend kommt hinzu, dass die Fehlzeiten sich in einzelnen Einrichtungen konzentrieren. Hierdurch sind sowohl die pädagogische Arbeit als auch die Gewährleistung der Aufsichtspflicht bedroht. Durch die Einrichtung von Springerstellen als Puffer soll eine höhere Stellenbesetzungsquote erreicht werden.
Bedarf von Windkraftanlagen
17. September 2011
Die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 14. April 2011 aufzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der örtlichen Energieversorger zu überprüfen ob in Grevenbroich ein weiterer Bedarf für Windräder besteht. Bei dieser Überprüfung ist zu berücksichtigen welche Vor- oder Nachteile beim Bau und Betrieb neuer Windräder oder Kleinwindräder gegeben ist.
Begründung:
Im Nachgang zur Diskussion über einen verkürzten Ausstieg aus der Kernenergie sind Maßnahmen zur Förderung von regenerativen Energien zu überprüfen. Grevenbroich hat in der Vergangenheit in erheblichem Maße die Windkraft gefördert, ein weiterer Bedarf ist daher im Hinblick auf Vor- und Nachteile zu überprüfen. Insbesondere der Umstand, dass vermehrt Kleinwindanlagen für den Vertrieb angeboten werden, bedarf einer vorwegschauenden Planung und Koordination.
Änderung Flächennutzungsplan Gemarkung Wevelinghoven, Flur 7, Flurstück 503 u. 501
17. September 2011
Die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 17. März 2011 aufzunehmen.
Die CDU beantragt, den Flächennutzungsplan für das Grundstück Gemarkung Wevelinghoven Flur 7, Flurstück 503 und 501 abzuändern und die Grünfläche Festplatz dahingehend zu ergänzen, dass ein Sondergebiet für nahversorgungsrelevanten Einzelhandel mit einer max. Verkaufsfläche von 1000 m² ausgewiesen wird.
Begründung:
Die Fläche Parzelle 503 Flur 7 umfasst 16.978 m². Diese reichen aus, um mit 5.000 m² einen Markt anzusiedeln und mit 10.000 m² einen Kirmesplatz zu errichten. Die Restfläche von 1.978 m² sollte für den Grünstreifen entlang des Tüschenbroicher Entwässerungsgrabens vorgehalten werden. Zur Umsetzung ist es erforderlich, dass aus einem Teil der Parzelle 503, Flur 7 eine Sondergebietsfläche gemacht wird, damit ein Markt als Ersatz für die Rewe-Alt-Fläche entwickelt werden kann. Der zu entwickelnde Frischemarkt könnte einen Teil der Fläche des Kirmesplatzes mit nutzen. Der Landschaftsbeirat wird seine Zustimmung zur Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutz von einer Ausgleichsmaßnahme abhängig machen. Es bietet sich an, die Flächen zwischen zukünftiger L 361 n und dem Tüschenbroicher Entwässerungsgraben als öffentliche fläche vorzusehen und die Fläche naturnah zu bepflanzen.
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