Klaus Krützen nimmt als Bürgermeister einer Stadt, die sich – übrigens seit dem letzten „großen SPD-Bürgermeister“ (1994) – in der Haushaltssicherung befindet, entgegen den Ausführungen der Kommunalaufsicht Beförderungen vor. Er verstößt damit eindeutig gegen die Auflagen der Haushaltsgenehmigung, die eine Abstimmung zwischen Kreis- und Stadtverwaltung bei jeglichen haushaltswirksamen Personalmaßnahmen vorsieht. Qua Amt – als untere Aufsichtsbehörde – muss Landrat Hans-Jürgen Petrauschke einschreiten. Also schreitet er ein und sieht sich prompt Anfeindungen seitens der SPD ausgesetzt, er mische sich unrechtmäßig in die Belange der Stadt ein und müsse mit einer Klage rechnen. Das ist schon starker Tobak.

Sollte Bürgermeister Krützen tatsächlich eine derartige Nonsens-Klage des Stadtrates gegen Landrat Petrauschke erwirken wollen, wird er das ohne die Stimmen der CDU-Fraktion tun müssen. Denn: Das eigenmächtige Handeln des Bürgermeisters zu ahnden, wenn dieser den finanzpolitischen Pflichten des Haushaltssicherungskonzepts nicht nachkommt, ist die Pflicht des Landrats und – nebenbei bemerkt – auch im im Sinne der zukünftigen Entwicklung unserer Heimatstadt.