Die Sportvereine sollen Zuschüsse für die infolge des Krieges gegen die Ukraine stark gestiegenen Energiekosten erhalten. Voraussetzung für den Erhalt eines solchen Zuschusses soll der Nachweis sein, dass
o die Energiekostensteigerungen durch die gestiegenen Energiekosten ausgelöst
wurden,
o die Sportvereine ansonsten den Betrieb an einzelnen Sportstätten nicht mehr aufrechterhalten können oder gar in ihrer Existenz bedroht sind, sowie
o anderweitige Unterstützungsprogramme oder Zuschüsse durch staatliche Stellen
nicht in Anspruch genommen werden können.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Zuwendungsverfahren aufzusetzen, welches die Sportvereine in die Lage versetzt, noch in diesem Jahr entsprechende
Fördermittelanträge zu stellen. Die Zuschüsse sind nach Prüfung unbürokratisch und
kurzfristig zu erteilen.

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